Bio?

Warum wir keinen BIO Honig haben

Die Nachfrage nach BIO Produkten steigt seit einigen Jahren stetig an, als Folge gibt es mittlerweile auch ein großes Angebot an BIO Honigen im Supermarkt und beim Discounter. Die Käuferschicht, die aus ideologischen Gründen zu BIO greift ist jedoch längst nicht mehr die vorherrschende. BIO ist einfach “IN” und liegt voll im Trend.

Warum nicht BIO? Diese Frage habe ich mir als Imker schon öfters gestellt – auch Kunden haben uns gefragt, warum wir keinen BIO Honig produzieren – immer wieder komme ich dann zur selben Antwort. “Eigentlich ist ja alles BIO!”.

Viele Imkereien lassen sich derzeit als BIO Imkerei zertifizieren. Im Vergleich zur konventionellen Imkerei kann man als BIO Imker einen höheren Absatzpreis für seinen Honig erzielen, muss dafür aber Entgelte für die Zertifizierung, Verbandsmitgliedschaften und die regelmäßigen Kontrollen entrichten.

Meiner Ansicht nach ist dies alles nicht notwendig. Die meisten konventionellen Imker in Deutschland imkern größtenteils nach gleichen oder ähnlichen Richtlinien und erzeugen einen qualitativ mindestens genauso guten Honig wie ein BIO Imker.

Bienenstand in Hohenheim
Stuttgart Hohenheim bietet ausgezeichnete Trachtbedingungen für Honigbienen.

Ich habe Ihnen nachfolgend ein paar wichtige Vorgaben herausgesucht, die von der EG-ÖKO Verordnung an BIO Betriebe gestellt werden. Viele dieser Punkte werden auch von uns eingehalten ohne dass wir BIO zertifiziert sind.

Zur Veranschaulichung hilft vielleicht folgendes Beispiel: Ein Volk mit BIO Bienen und ein Volk mit konventionellen Bienen stehen nebeneinander am Standplatz. Die Bienen beider Völker haben also den selben Sammelradius und die selben Trachtquellen zur Verfügung. Sprich; beide Völker sammeln den selben Nektar und bereiten daraus den selben Honig.

Wenn man als Imker nun darauf achtet, dass der Honig schonend aus den Waben gewonnen und anschließend verarbeitet wird, keine schädlichen Fremdstoffe ins Volk gegeben werden und immer für optimale Entwicklungsverhältnisse für die Bienen sorgt, so ist dies meiner Ansicht nach die beste Garantie für Qualitätshonig. Dazu benötigen wir kein BIO Label! und verzichten sogar bewusst darauf. Aber lesen Sie selbst…

Wichtige Aspekte der BIO Imkerei sind u.a. (nach EG-ÖKO-VO):

Spezifische Anforderungen und Unterbringungsvorschriften für Bienen (Art.13)

(1) Die Bienenstöcke sind so aufzustellen, dass im Umkreis von drei Kilometern um den Standort Nektar- und Pollentrachten im Wesentlichen aus ökologischen/biologischen Kulturen und/oder Wildpflanzen und/oder Kulturen bestehen, die nach Methoden mit geringer Umweltauswirkung behandelt werden, die denen im Sinne von Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates (12) oder von Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1257/ 1999 des Rates (13) gleichwertig sind und die die ökologische/ biologische Qualität der Imkereierzeugnisse nicht beeinträchtigen können. […]

Unsere Bienenvölker stehen zu einem überwiegenden Anteil in der Stadt. Dort sind Einflüsse durch agrarchemische Pflanzenschutzmaßnahmen so gut wie ausgeschlossen. Zudem lassen wir unser Wachs regelmäßig auf Rückstandsfreiheit untersuchen.

(2) Die Mitgliedstaaten können Regionen oder Gebiete ausweisen, in denen die Bienenhaltung nach den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion nicht praktikabel ist.

In Baden-Württemberg sind keine solche Gebiete ausgewiesen. Im Gegenteil, das Bundesland ist als gentechnikfreie Region gekennzeichnet.

(3) Die Beuten müssen grundsätzlich aus natürlichen Materialien bestehen, bei denen keine Gefahr besteht, dass Umwelt oder Imkereierzeugnisse kontaminiert werden.

Als Beutenmaterial verwenden wir ausschließlich Holz. Die Beuten sind mit umweltfreundlichen Farben auf Leinölbasis angestrichen um sie vor Verwitterung zu schützen.

(4) Bienenwachs für neue Mittelwände muss aus ökologischen/biologischen Produktionseinheiten stammen.

Unser Wachs ist zu 100 % rückstandsfrei und erfüllt auch diesen Punkt.

(5) Unbeschadet von Artikel 25 dürfen in den Bienenstöcken nur natürliche Produkte wie Propolis, Wachs und Pflanzenöle verwendet werden.

Artikel 25 befasst sich mit der Einbringung von Tierarzneimitteln. Bei uns kommen nur zugelassene organische Säuren zum Einsatz (siehe unten).

(6) Während der Honiggewinnung ist die Verwendung chemisch-synthetischer Repellents untersagt.

Die Verwendung chemisch-synthetischer Repellents kommt bei uns überhaupt nicht in Frage.

(7) Waben, die Brut enthalten, dürfen nicht zur Honiggewinnung verwendet werden.

Dies deckt sich mit den Anforderungen der Honigverordnung und wird von uns strengstens eingehalten. Darüberhinaus werden ehemals bebrütete Waben genausowenig zur Honiggewinnung eingesetzt.

Drohnenbrutentnahme zur biotechnischen Varroa-Bekämpfung

Spezifische Vorschriften für die Krankheitsvorsorge und die tierärztliche Behandlung bei der Bienenhaltung (Art. 25)

(1) Um Rahmen, Bienenstöcke und Waben insbesondere vor Schädlingen zu schützen, dürfen nur Rodentizide (die nur in Fallen verwendet werden dürfen) und geeignete Mittel gemäß Anhang II verwendet werden.

Bei Rodentiziden handelt es sich um Bekämpfungsmittel gegen Nagetiere. Diese oder ähnliche Mittel kommen bei uns nicht zum Einsatz.

(3) Männliche Brut darf nur vernichtet werden, um den Befall mit Varroa destructor einzudämmen.

Drohnenbrutschneiden zur Varroareduktion ist bei uns gängige Praxis und wird in der Schwarmzeit konsequent durchgeführt.

(5) In der ökologischen/biologischen Bienenhaltung sind Tierarzneimittel gestattet, sofern die jeweilige Verwendung in dem betreffenden Mitgliedstaat nach den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften oder den auf Basis des Gemeinschaftsrechts erlassenen nationalen Vorschriften zugelassen ist.

In Deutschland sind außer zur Behandlung von Varroa destructor keine weiteren Medikamente in der Imkerei zugelassen. In unserer Imkerei kommen nur organische Säuren zum Einsatz (siehe Punkt 6).

(6) Bei Befall mit Varroa destructor dürfen Ameisensäure, Milchsäure, Essigsäure und Oxalsäure sowie Menthol, Thymol, Eukalyptol oder Kampfer verwendet werden.

In Deutschland gibt es nur zugelassene Präparate für Ameisensäure, Milchsäure und Oxalsäure. Diese werden über den Imkerverein bezogen. Die Anwendung erfolgt nach dem Bekämpfungskonzept Baden-Württemberg.